Staatliche Fördermittel
Bildungsprämie nutzen und bis zu 500 Euro vom Staat sichern!
Der Wille, sich weiterzubilden, zahlt sich aus:
Wer individuell etwas für seine berufliche Weiterbildung tun möchte, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu stabilisieren oder auszubauen, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Staat.
Die Bildungsprämie umfasst derzeit zwei Komponenten:
Prämiengutschein
Die Bildungsprämie deckt über den persönlichen Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab. Den Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Dieser Zuschuss kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden und für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate eingesetzt werden.
Weiterbildungssparen
Hier wird nach dem Vermögensbildungsgesetz eine Entnahme aus dem angesparten Geld auch während der Sperrfrist erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen! Jeder Arbeitnehmer, der mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info,
per Telefon / Hotline Bildungsprämie 0800 2623 000 oder in Ihrem Bildungszentrum.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.