Wenn Sie sich mit dem Thema Legasthenie und Dyskalkulie beschäftigen, stoßen Sie auf unterschiedliche Begriffe. Wir haben hier einige Informationen für einen ersten Überblick zusammengstellt.

Quelle: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.

Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie

Definition der Begriffe Lese-Rechtschreibstörung und Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Wenn man sich mit dem Thema Legasthenie beschäftigt, stößt man recht schnell auf diese beiden Begriffe, die leider auch von der Fachwelt nicht einheitlichlich verwendet werden. In den diagnostischen Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis werden die beiden Begriffe aber voneinander unterschieden.

Die Lese-Rechtschreibstörung zählt dabei zu den "umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F81)" im ICD-10-Katalog der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für die Diagnose sind meist folgende Richtwerte ausschlaggebend:

  • Das Intelligenzniveau liegt nicht im Bereich der geistigen Behinderung (IQ > 70).
  • Im Lese-Rechtschreibtest sollten etwas weniger als 90 % der Vergleichskinder besser sein (Prozentrang < 10 %; Schüler mit höherer Intelligenz und Lese-Rechtschreibstörung wie auch Schüler, die ein Legasthenietraining hatten, erreichten meistens höhere Werte, so dass dies bei der Beurteilung berücksichtigt werden muss).
  • Die Lese- oder Rechtschreibleistung sollte deutlich schlechter sein, als dies nach der allgemeinen Intelligenzentwicklung zu erwarten ist.

Von einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) spricht man hingegen meist dann, wenn sich die Schwierigkeiten auf mangelhafte Beschulung, durch eine psychische oder neurologische Erkrankung oder durch eine Sinnesbehinderung zurückführen lassen. Diese Schwierigkeiten sind oft vorübergehend.

 

Definition der Dyskalkulie

Das Thema Dyskalkulie ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Lehrer und Eltern wissen aber leider immer noch nicht ausreichend darüber Bescheid, was sich hinter diesem Begriff verbirgt und wie mit dieser Störung umgegangen werden kann.

In der WHO-Klassifikation ist der Rechenstörung die Ziffer F81.2 zugeordnet. Hier heißt es:

"Diese Störung bezeichnet eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden."

 

Wer stellt die Diagnose? Wo finde ich Hilfe?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir unterstützen Sie bei einer ersten Einschätzung, ob es sich lediglich um eine (meist vorübergehende) Lese-Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche handelt oder um eine dauerhafte Störung. Wir qualifizieren unsere Lehrkräfte, Ihrem Kind bei einer Lese-Rechtschweibschwäche oder Rechenschwäche helfen zu können. In schwereren Fällen arbeiten wir mit Therapeuten zusammen oder verweisen Sie an diese.

Die Diagnose einer Störung wird durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder Diplom-Psychologen gestellt. Nach der Diagnose stehen den betroffenen Schülern in Bayern diverse Rechte zu.

Auf der Seite des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Bayern erhalten Sie dazu zahlreiche Informationen. Gerne beraten auch wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Interessante Weblinks zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie:

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